Behördliche Auflagen

Die Nachfolgendne Punkte sind von den Teilnehmern zwingend zu beachten:

  • Die Veranstaltung ist kein Rennen, es gibt keine Zeitnahme!
  • Es gibt keinen Massenstart. Im Abstand von 3 Minuten dürfen maximal 15 Teilnehmer auf die Strecke geschickt werden. (Die Startaufstellung erfolgt vor Ort und ist unabhängig von der Anmeldung)
  • Die Strecken sind für den übrigen Verkehr nicht gesperrt!
  • Ein geeignerter Fahrradhelm ist während der gesamten Fahrt zu tragen.
    Teilnehmer ohne Helm werden nicht auf die Strecke gelassen.
  • Teilnahme nur mit verkehrstüchtigem Fahrrad.
  • Pulkbildungen von mehr als 15 Radler sind polizeilich verboten. Bitte dies speziell nach den Verpflegungsstellen beachten.
  • Die Straßenverkehrsordnung ist unbedingt einzuhalten. Bitte speziell das Rechtsfahrgebot, die Radwegbenutzungspflicht, die Vorfahrtsregelung etc. beachten.
  • Kontrollstellen sind Pflichthaltestellen 
  • Die eingesetzten Ordner haben die Aufgabe, das Einhalten der StVO zu überwachen und bei Übertretungen den Teilnehmer aus der Veranstaltung zu nehmen.
  • Die erlassenen Auflagen der Genehmigungsbehörde sind von den Teilnehmern zu befolgen. Bei Verstößen dagegen sind die entsprechenden Teilnehmer aufzuschreiben, sie sind von der Veranstaltung auszuschließen und ihnen dürfen keine Ehrengaben überreicht werden. 
    Falls der Veranstalter nicht einschreitet, verstößt er gegen die Auflagen, kann angezeigt werden und die Veranstaltung wird nicht mehr genehmigt.
  • Die Strecken III bis V führen durch Österreich; Personalausweis nicht vergessen!
  • Jedem Teilnehmer wird empfohlen Luftpumpe, Ersatzschlauch, Reifenflickzeug und entsprechendes Werkzeug mitzuführen.

Die Veranstalter tragen keinerlei Haftung bei Unfällen,

Diebstählen oder sonstigen Schäden!

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