Behördliche Auflagen und Hinweise

Die nachfolgenden Punkte sind von den Teilnehmern zwingend zu beachten:

  • Die Veranstaltung ist kein Rennen, es gibt keine Zeitnahme!
  • Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit der einzelnen Fahrstrecken. Gleiches gilt für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke, über die die Fahrstrecken verlaufen.
  • Es gibt keinen Massenstart. Im Abstand von 3 Minuten dürfen maximal 15 Teilnehmer auf die Strecke geschickt werden. Die Startaufstellung erfolgt vor Ort und ist unabhängig von der Anmeldung.
  • Die Strecken sind für den übrigen Verkehr nicht gesperrt!
  • Ein geeigneter Fahrradhelm ist während der gesamten Fahrt zu tragen. Teilnehmer ohne Helm werden nicht auf die Strecke gelassen.
  • Teilnahme nur mit verkehrstüchtigem Fahrrad.
  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist unbedingt einzuhalten. Insbesondere sind das Rechtsfahrgebot, § 2 Abs. 2 StVO, die Radwegbenutzungspflicht, § 2 Abs. 4 StVO, die Vorfahrtsregelungen, die Leuchtzeichenregelungen etc. zu beachten. Die Teilnehmer haben sich während der gesamten Veranstaltung dem allgemeinen Verkehrsfluss unterzuordnen und sich vor allem anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtsvoll zu verhalten. Mit Fahrrädern darf zu zweit nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinandergefahren werden, § 2 Abs. 4 Satz 1 StVO.
  • Die Teilnehmer haben keine Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Sie dürfen insbesondere auch keine Rechte eines geschlossenen Verbandes im Sinne des § 27 StVO in Anspruch nehmen. Pulkbildungen (= mehr als 10 Teilnehmer in einer Gruppe) sind zu vermeiden. Dies gilt auch bei der Weiterfahrt der Teilnehmer nach dem Anhalten an den Verpflegungsstellen. Bei Gruppen bis zu 10 Teilnehmern auf der Strecke ist zwingend hintereinander zu fahren. Sollte sich doch kurzzeitig eine Gruppe von mehr als 10 Teilnehmern herausbilden, dann gilt § 2 Abs. 4, Satz 1 StVO und es dürfen vorübergehend Teilnehmer zur Verkürzung der Länge einer solchen Gruppe nebeneinanderfahren.
  • Kontrollstellen sind Pflichthaltestellen. Alle Teilnehmer müssen durch ihre deutlich sichtbare Startnummer identifizierbar sein. Eine ärztliche Versorgung steht nur am Start- und Zielort und nicht auf der Strecke zur Verfügung.
  • Die eingesetzten Ordner haben die Aufgabe, das Einhalten der StVO und der behördlichen Auflagen zu überwachen. Veranstalter und Ordner haben bei Übertretungen den Teilnehmer aus der Veranstaltung zu nehmen.
  • Die erlassenen Auflagen der Genehmigungsbehörde sind von den Teilnehmern zu befolgen. Bei Verstößen dagegen sind die entsprechenden Teilnehmer auflagegemäß zu registrieren, sie sind von der Veranstaltung auszuschließen und ihnen dürfen keine Ehrengaben überreicht werden. Verstößt der Veranstalter gegen letztere Auflage, dann kann dies zum Abbruch der Veranstaltung oder zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen und in der Folge dazu, dass künftige Veranstaltungen nicht mehr genehmigt werden.
  • Die Strecken III bis VI führen durch Österreich; Personalausweis nicht vergessen!
  • Jedem Teilnehmer wird empfohlen Luftpumpe, Ersatzschlauch, Reifenflickzeug und entsprechendes Werkzeug mitzuführen.

 

Der Veranstalter trägt keinerlei Haftung bei Unfällen, Diebstählen oder sonstigen Schäden!

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